Unsere AGB

UNSERE BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

 

1. Buchung / Auftrag

Bei Buchung kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Dieser kann schriftlich, per Mail, Fax, telefonisch oder per Internet erfolgen. Diese Buchungsbestätigung ist unveränderlicher und anerkannter Bestandteil des abgeschlossenen Beförderungsvertrages mit Ihnen. Bitte achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass Ihre Angaben über Flugnummer, Flugzeiten / Ankunftszeiten mit den entsprechenden Angaben auf Ihrem Flugticket übereinstimmen. Denken Sie bitte auch daran, dass bei Überseeflügen das Abflugdatum nicht auch das Ankunftsdatum ist. SMS richtet sich immer nach den von Ihnen getätigten Angaben und kann für falsch gemachte Angaben nicht haftbar gemacht werden. Reservierungen müssen 3 Tage vor Reisebeginn in unserer Buchungszentrale eingehen. Kurzfristige Reservierungen können wir nur unter Vorbehalt verbleibender Restplätze annehmen. Hier müssen Sie allerdings mit längeren Wartezeiten rechnen.

 

2. Haftung

SMS ist nicht haftbar zu machen für Folgen von Fehlangaben seitens des Auftragsgebers. SMS haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Personen- und Gepäcktransporte im Rahmen der bestehenden Versicherungen und soweit SMS nachgewiesenermaßen Verschulden trifft. SMS Transfer Gäste sind dazu verpflichtet, Änderungen bei Ihrer Abflugs- & Ankunftszeit oder Umbuchungen die nach Auftrag stattfinden umgehend schriftlich oder telefonisch mitzuteilen, sonst erlischt die Pflicht zur Beförderung. Bei Umbuchung durch Sie oder Ihren Reiseveranstalter auf eine andere Abflug- oder Ankunftsmaschine muss SMS unverzüglich, jedoch mindestens 48 Stunden vor der ursprünglich eingebuchten Flugverbindung, informiert werden.

 

3. Gewährleistung

Keine Gewähr leistet SMS in Fällen unvermutet auftretender Straßensperren, unvorhersehbaren Streiks, Insolvenzen, Flugverspätungen oder Vorverlegung von Abflugs- und Ankunftszeiten, bei Schäden durch Kriegsereignisse und in Fällen höherer Gewalt. In solchen Fällen ist der Schadensverursacher haftbar zu machen. SMS ist immer bemüht seine Gäste auf andere Fahrzeuge umzubuchen, sofern diese Umbuchung am selben Tag stattfindet. Eine Verpflichtung von SMS besteht dazu allerdings nicht.

 

4. Stornierung

Bis 5 Tage vor Reiseantritt kostenfrei. Ab dem 4. bis 2. Tag werden 50% der Beförderungsgebühr verrechnet, ab dem 2. Tag fallen 100% Stornogebühren an.

 

5. Hinfahrt

Nach Reservierung wird der Fahrgast 24 Stunden vor Abreise telefonisch kontaktiert und erhält die geplante Abholzeit. Änderungen der Abholzeit gelten als mitgeteilt, wenn bei Abwesenheit des Kunden der Anrufbeantworter / Mailbox oder dem Hotel die betreffende Information mitgeteilt wurde. Sollten seitens unseres Fahrers bei der Abholung Verzögerungen von mehr als 10 Minuten auftreten dann rufen Sie uns bitte in unserer Zentrale unter der Nummer +43 (0) 662 8161-0 an bzw., falls vorhanden, kontaktieren Sie Ihren Fahrer.

 

6. Rücktransfer

Unser Personal wird sie mit Namensschild in der Ankunftshalle erwarten.

 

7. Reisegepäck

Pro Person sind zwei Gepäckstücke im Preis inkludiert. Übergepäck, Fahrräder, Golfbags, Taucherausrüstung und sonstiges Sperrgepäck, sind bei der Buchung anzumelden. Gepäckstücke deren Inhalt für Tiere, elektronische Geräte, Waren und Güter diverser Art sind haftet SMS nicht. Für jegliche Art von Gepäckstücken gelten die Transatlantik - Bestimmungen. Übergepäck und Sperrgepäck müssen angemeldet werden und können separat als Fracht verrechnet werden.

 

8. Haftungsausschluss / Allgemein

SMS - Flughafentransfer übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle des Internetangebotes und der angeschlossenen Datenbanken. Es besteht grundsätzlich keine Auftrags- und Beförderungspflicht durch SMS. Beförderungspreise richten sich grundsätzlich nach den aktuellen Preislisten. Anspruch auf Beförderung besteht nur zu der vom Kunden angegeben Zeit. Beanstandungen seitens des Kunden sind nur schriftlich bis spätestens 1 Woche nach der getätigten Reise zu bringen.

 

9. Datenverarbeitung / Verschwiegenheit / Gerichtsstand

SMS darf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten verarbeiten, soweit diese zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die gesammelten Daten nur für betriebliche Abläufe genutzt werden. SMS verpflichtet sich gegenüber den Kunden / Fahrgästen zur Verschwiegenheit. Der Gerichtsstand ist Salzburg.

 

10. Schäden durch Verunreinigung

Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von SMS oder dritten Personen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird SMS neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Reparatur, Lüftung oder Trocknung entstehen.

 

11. Änderungsvorbehalt

Grundsätzlich wird das auftragsgemäß bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmentechnischen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen, dem Auftrag zu entsprechen, behält sich SMS die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist SMS bemüht, im Hinblick auf den üblichen Verwendungszweck die Abweichungen so gering wie möglich zu halten.

 

12. Salvatoresche Klausel 

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

 

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